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   BGH, 03.06.1953 - II ZR 236/52   

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https://dejure.org/1953,564
BGH, 03.06.1953 - II ZR 236/52 (https://dejure.org/1953,564)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1953 - II ZR 236/52 (https://dejure.org/1953,564)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1953 - II ZR 236/52 (https://dejure.org/1953,564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1426
  • DB 1953, 669
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.1952 - I ZR 63/51

    Kundenschutz und Dekartellisierung

    Auszug aus BGH, 03.06.1953 - II ZR 236/52
    Das Landgericht hatte ihm darin Recht gegeben, während das Berufungsurteil unter Bezugnahme auf das Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1952 (BGHZ 5, 71) die gegenteilige Rechtsauffassung vertritt.

    Es kommt hinzu, daß der Wortlaut des Art V 9 c 2 des Gesetzes Nr. 56, wie auch das Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1952 - I ZR 63/51 - einräumt, eine Kundenschutzvereinbarung der vorliegenden Art erfaßt.

  • BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1953 - II ZR 236/52
    Ihm fällt daher bei der objektiven Verletzung seiner Vertragspflichten kein Verschulden zur Last, als es sich um die Zeit bis zum Erlaß des Berufungsurteils in der vorliegenden Sache handelt (vgl. BGH Urteil vom 9. Februar 1951 - I ZR 35/50 - = JW 1951, 398; RGZ 146, 133 [144]).
  • RG, 19.10.1934 - II 100/34

    1. Ist der Gläubiger, der auf Grund eines gegenseitigen, zur Zeit der Eröffnung

    Auszug aus BGH, 03.06.1953 - II ZR 236/52
    Ihm fällt daher bei der objektiven Verletzung seiner Vertragspflichten kein Verschulden zur Last, als es sich um die Zeit bis zum Erlaß des Berufungsurteils in der vorliegenden Sache handelt (vgl. BGH Urteil vom 9. Februar 1951 - I ZR 35/50 - = JW 1951, 398; RGZ 146, 133 [144]).
  • RG, 27.03.1923 - II 166/22

    Handelskauf; Gegenbestätigung

    Auszug aus BGH, 03.06.1953 - II ZR 236/52
    Es kommt ganz auf die Lage des einzelnen Falles an (RGZ 106, 414 [416]; 104, 201).
  • RG, 21.03.1922 - II 625/21

    Handelsverkehr; Bitte um Gegenbestätigung

    Auszug aus BGH, 03.06.1953 - II ZR 236/52
    Es kommt ganz auf die Lage des einzelnen Falles an (RGZ 106, 414 [416]; 104, 201).
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Die Sorgfaltsanforderungen gehen andererseits nicht soweit, daß eine dem Schuldner ungünstige Entscheidung der Rechtsfrage undenkbar gewesen sein müßte (BGB-RGRK Alff, 12. Aufl., § 285 Rz 10).Es ist entschuldbar, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist (Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl., § 285 Rz 23) und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat (RGZ 156, 113, 120; BGH Urteile vom 9. Februar 1951 - I ZR 35/50 -, 3. Juni 1953 - II ZR 236/52 -, 19. September 1957 - VIII ZR 423/56 - und 17. Dezember 1969 - VIII ZR 10/68 -, NJW 1951, 398; 1953, 1426; 1957, 1759, 1760; 1970, 463, 464; Larenz, aaO, S. 347; Palandt/Heinrichs, BGB, 51. Aufl., § 285 Rz 4; Staudinger/Löwisch, aaO, § 285 Rz 16).
  • BGH, 12.05.1971 - V ZR 185/67
    Hun kann zwar ein Rechtsirrtum der Annahme vorsätzlichen Handelns entgegenstehen; ist er entschuldbar» so vermag er auch Bahrlässigkeit auszuschließen (RGZ 84» 188, 194» 119» 265» 267; 156» 113, 120; nach dem BGH-Urteil vom 3. Juni 1953, II ZR 236/52» NJV 1933, 1426 kann auch ein Rechtsirrtum des Inhalts, daß eine Kundenschutzklausel infolge des Dekar tellisierungsgesetzes Hr. 56 der Amerikanischen Militärregierung unverbindlich sei, die Annahme eines Verschuldens bei Zuwiderhandlungen gegen die Klausel ausschließen; aus neuerer Zeit vgl. BGH Urteil von 12. März 1969, VIII ZR 97/67, WM 1969, 638).
  • LAG Hamburg, 17.02.1992 - 4 Sa 71/91

    Schadensersatz; Vergütungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Lohnsteuerjahresausgleich;

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  • BGH, 13.07.1972 - VII ZR 166/71

    Rechtsfolgen ungerechtfertigter Kündigung des Handelsvertretervertrages

    Auch wenn der HV Rechtsrat eingeholt hat, bevor er eine Wettbewerbstätigkeit zu Lasten des U ausgeübt hat, so muss er doch mit einer abweichenden Beurteilung des Falles durch die Gerichte rechnen und deshalb, bevor er - gleich am Tage nach der Kündigung - den Vertrag mit der Konkurrenzfirma abschließt, mindestens zunächst die Reaktion des U auf seine Kündigung abwarten (unter Bezugnahme auf BGH, LM Nr. 2 zu ADS = VersR 52, 117; NJW 51, 398; NJW 53, 1426; LM Nr. 2 zu § 276 (Bd) BGB; 12.03.1969 - VIII ZR 97/67 - DB 69, 788; 07.03.1972 - VI ZR 169/70 - WM 72, 589).
  • BGH, 27.01.1959 - I ZR 185/55

    Rechtsmittel

    Dem entspricht im Ergebnis auch die Entscheidung des II. Zivilsenats vom 3. Juni 1953 (II ZR 236/52, LM MilRegG 56 Art. 5 Nr. 2), in der ausgeführt wird, daß ein unverschuldeter Rechtsirrtum darüber, daß eine Kundenschutzvereinbarung gegen die Dekartellierungsbestimmungen der Besatzungsmächte verstoße und deshalb unverbindlich sei, die Annahme eines Verschuldens bei Zuwiderhandlungen gegen die Kundenschutzklausel und damit auch einen Schadensersatzanspruch ausschließen könne.
  • BGH, 01.10.1970 - VII ZR 171/68

    AA des HV, besonders günstige Vertragsbedingungen, wichtiger Grund,

    Ein unverschuldeter Rechtsirrtum ist im allgemeinen nur in besonders zweifelhaften, schwierigen Rechtsfragen anzunehmen, in denen sich noch keine einheitliche Rechtsprechung der Gerichte gebildet hatte (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 51, 398, 758; 53, 1426 für Fälle einer sog. steckengebliebenen Banküberweisung).
  • BGH, 04.03.1969 - VI ZR 274/67

    Verschulden hinsichtlich eines Rechtsirrtums - Lückenhafte Vereinbarungen über

    Nachdem bereits die vom Berufungsgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 1953 - II ZR 236/52 - (NJW 1953, 1426) nicht darauf zurückgekommen war, daß der Rechtsirrtum, nur dann als entschuldigt angesehen werden könne, wenn der sorgfältig wägende Schuldner auch mit einer abweichenden Entscheidung nicht habe zu rechnen brauchen, hat es die Entscheidung BGHZ 17, 266, 295 [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54] - bei einer allerdings schwierigen Rechtsfrage - für unverschuldet gehalten, daß die einer Rechtspflicht zuwider handelnde Partei trotz Unterlassungsurteils der Tatsacheninstanzen an ihrer Rechtsauffassung festhielt und ihr Verhalten fortsetzte, um erst eine höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten.
  • BGH, 15.03.1960 - VIII ZR 37/59

    Rechtsmittel

    Sollte die Klägerin in dieser Einsicht einen rechtsirrtümlichen Standpunkt eingenommen haben, so könnte ein den Verzug ausschließender Umstand dann angenommen werden, wenn sie nach gehöriger Erkundigung der Auffassung sein durfte, sie würde sich (trotz Erteilung eines Warenbegleitscheines) eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen oder verbindliche hoheitliche Anordnungen schuldig machen, wenn sie den Lieferstop nicht beachte (vgl. auch BGH Urt. v. 3. Juni 1953 - II ZR 236/52 - S. 11/12, NJW 1953, 1426).
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